23 November 2006

Angeln (Fischfang)

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Unter Angeln versteht man die Ausübung der Fischerei mit einer Angel. Die Angel besteht im einfachsten Fall nur aus Angelschnur, Haken und Köder, im Allgemeinen jedoch noch aus der Angelrute, der Angelrolle zum Aufrollen der Schnur und dem sogenannten Vorfach, einer dünnen Schnur zwischen Hauptschnur und Haken. Als Bindeglied zwischen Hauptschnur und Vorfach werden bei einigen Angelmethoden Wirbel eingesetzt.

Wirtschaftliche Bedeutung

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Die wirtschaftliche Bedeutung der Freizeitfischerei ist in Deutschland etwa ebenso groß wie die des gewerblichen Fischfangs. Nach Schätzungen setzen Unternehmen, die mit Freizeitfischerei beschäftigt sind, in der Bundesrepublik jährlich 6,4 Milliarden Euro um. Sie beschäftigen dabei 52.000 Arbeitnehmer. Die meisten dieser Arbeitsplätze sind in der Nahrungs- und Futtermittelindustrie, im Einzelhandel und in der Fischerei (z. B. Fischzuchtbetriebe) sowie im Beherbergungs- und Gaststättengewerbe anzusiedeln. Am beliebtesten ist das Angeln in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, wo nach Schätzungen in jeweils 22-23 % der Haushalte mindestens eine Person aktiver Angler ist. Wieviele Angler es genau gibt, ist unbekannt. Eine Million Menschen sind in Deutschland in einem Verein organisiert, laut einer Umfrage des Institut für Demoskopie Allensbach sagen rund fünf Millionen Deutsche, sie würden ab und zu oder regelmäßig angeln. Ungefähr 94 % der deutschen Angler sind männlich, eine ähnliche Quote gilt in der Schweiz. 2002 angelten sie etwa 45.000 Tonnen Fisch; die gewerbliche See- und Flussfischerei fing in derselben Zeit etwa 4.000 bis 7.000 Tonnen.

Rechtliche Aspekte in Deutschland

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Das Angeln unterliegt grundsätzlich dem Landesfischereigesetz und der Landesfischereiordnung.

Zur Ausübung benötigt man in Deutschland im wesentlichen zwei Papiere:
* Einen gültigen Fischereischein ("Angelschein"), diesen erhält man nach bestandener Fischerprüfung auf Antrag bei der Bezirksregierung oder der unteren Fischereibehörde (abhängig vom Bundesland).
* Einen Fischereierlaubnisschein/Gewässerschein, dieser wird vom Fischereirecht-Inhaber ausgestellt.

Das Fischereirecht kann beim Gewässereigentümer liegen oder auch von einem Pächter (z. B. ein Angelsportverein) erworben werden. Wobei der Pächter nicht zwangsläufig auch weitere Rechte am Gewässer erwerben muss.

Bei einigen größeren Gewässern ist das Fischereirecht auch ganz vom Grundstückseigentum losgelöst, dies beruht meist auf historischen Hintergründen. Fischerei-Vereine pachten oft das Fischereirecht für viele Gewässer in einer Region und geben Fischereierlaubnisscheine für ihre Pachtgewässer aus. An solchen Angelgewässern sind dann die Gewässerordnungen der Vereine zu beachten die in Punkten wie Schonzeiten, Schonmaß und Fangbeschränkungen durchaus strenger (aber niemals weicher) als die Landesgesetze sein können.

Vereine können das Mitführen von Gewässerordnung und Fangbuch an ihren Gewässern vorschreiben.

Neben dem Landesfischereigesetz sind für Angler auch noch die folgenden Gesetze und Verordnungen von Relevanz: Tierschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Tierschutz-Schlachtverordnung, Bundesnaturschutzgesetz.

Das so genanntes Schwarzangeln, ohne Papiere gilt als Wilddiebstahl und wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet!

Angelzubehör

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Für das Ausüben der Angelei sind mittlerweile etliche Hilfsmittel erfunden wurden, vom Angelhaken in der Steinzeit bis hin zum tragbaren Sonar in der Neuzeit. Mehr als ein Angelhaken und eine Angelschnur wird nicht für die Angelei benötigt jedoch schreiben einige Landesgesetze das Mitführen von Messer und Kescher vor. Beim Nachtangeln sind Bissanzeiger ein beliebtes Hilfsmittel. Hakenlöser und Abhakmatte erleichtern das lösen des Fischs vom Haken und machen den Fang somit schonender für den Fisch, während das Gaff in manchen Bundesländern sogar verboten ist, da der Fisch damit unnötig verletzt wird. Als Rod-Pod wird eine Auflage für die Angelruten während des angelns, die mit einem elektronischen Sensor zur Bissanzeige ergänzt werden kann bezeichnet. Der Setzkescher ist das Aufbewahrungsnetz in der Angelfischerei um Fische im Wasser schonend darin aufzubewahren fachlich "hältern" genannt.

Ruten

Die Angelrute ist ein Gerät, mit dem der Aktionsradius beim Angeln erweitert und das Fangen erleichtert wird. Eine Angelrute hat die Aufgabe, das Positionieren des Angelhakens mit Köder an der Angelschnur zu erleichtern, den Anhieb (Haken des Fisches) sicher zu setzen und den Fisch schnell und waidgerecht zu drillen (den Fisch ermüden) um ihn dann sicher zu landen.

Bei Angelruten unterscheidet man grundsätzlich zwischen Steck- und Teleskopruten. Moderne, hochwertige Angelruten werden aus Glasfaser und/oder Kohlefaser gefertigt seltener aus Bambus. Mit Ausnahme von Stippruten, auch Kopfruten genannt, sind Angelruten mit Schnurlaufringen versehen. Angelruten können zwischen 0,45 (Eisangel-Ruten) und 14,5 Meter (Kopfruten/Wettkampfruten) lang sein.

Posen

Posen dienen als Bissanzeiger und durch die Pose kann man festlegen, in welcher Tiefe der Köder angeboten werden soll. Es gibt 2 verschiedene Arten von Posen: -Laufposen -Feststellposen

Laufpose

Das System der Laufpose ist wie folgt aufgebaut: als erstes zieht man einen Stopperknoten auf die Schnur, umso höher man den Knoten zieht, desto tiefer wird der Köder angeboten. Danach schiebt man eine im Pack der Stopperknoten befindliche Perle auf die Schnur. Dies dient dazu, dass der nun aufgeschobene Wirbel mit Karabinerhaken nicht über den Stopperknoten rutschen kann. Danach schiebt man eine zweite Perle auf. Ans Ende der Schnur bindet man wie gewöhnlich seinen Wirbel, um dort das Vorfach zu befestigen. An den Wirbel in der Mitte hängt man nun die Laufpose ein.

Kleidung

* Fischerweste
* Gummistiefel
* Wathose
* Watstiefel

Angelmethoden

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Es gibt verschiedene Angelmethoden:

Brandungsfischen

Brandungsangeln erfolgt vom Strand oder von der Klippe aus. Dabei wird mit relativ schweren Gewichten (typisch 100-250 g)gearbeitet. Der Köder (meist Wattwurm oder Fischfetzen) möglichst weit ausgeworfen, oft über 100 m weit. Klassische Rutenlängen sind 3,9 m und 4,2 m. Zur Steigerung der Wurfweite finden spezielle Weitwurfvorfächer Verwendung. Sie dienen hauptsächlich zur Reduzierung des Luftwiderstandes und zur Stabilisierung des Vorfaches. Da die Fliehkräfte beim Wurf so groß werden können, dass die Angelschnur überlastet wird und reißen kann, werden sogenannte Schlagschnüre erhöhter Festigkeit in doppelter Rutenlänge als Vorschnur genutzt. Typische Zielfische in Deutschland sind der Dorsch und die diversen Plattfische. Als Beifang werden aber auch Aale und Aalmuttern gefangen.

Feederfischen

Das Feederfischen ist eine Angelmethode, die meistens für den Fang von Weißfischen betrieben wird.

Sie verbindet die ursprüngliche Grundmontage mit einem Weg, das Grundfutter unmittelbar zum eigentlichen Köder, der auf dem Haken sitzt, zu bringen. Das wird durch die Verwendung eines Futterkorbes erreicht. Das Futter verteilt sich nach dem Einwerfen der Montage am Bodengrund und lockt so die Fische in die Nähe des Hakenköders.

Für das Feederfischen empfiehlt es sich eine besonders feine Rute mit einer entsprechend feinen Spitze und geflochtene Schnur (wegen der geringeren Dehnung) zu verwenden, da sich der Biss des Fisches ausschließlich durch die Straffung der Hauptschnur und durch das "Zucken" der Rutenspitze bemerkbar macht. Die Angelgerätehersteller haben sich bereits seit einigen Jahren intensiv mit dieser Methode befasst und entsprechende Geräte entwickelt. Inzwischen gibt es im Fachhandel eine enorme Bandbreite an Feederruten.

Fliegenfischen

Das Fliegenfischen ist eine aktive Art des Angelns. Nachdem der Zielfisch ausgemacht ist, erfolgt die Präsentation des Köders mit der Fliegenrute und Fliegenrolle. Der Köder imitiert die natürlichen Nahrung der Fische, wie zum Beispiel Insekten. Die Meistbenutzten Köder sind Fliege, Streamer und Nymphe. Fliegen sind ca. 1 cm groß und bestehen aus leichten Federn. Hier wird unterschieden zwischen Trocken- und Nassfliegen. Trockenfliegen schwimmen auf der Wasseroberfläche, Nassfliegen schwimmen im Film der Wasseroberfläche oder direkt im Wasser. Streamer sind größer als Fliegen (bis zu ca. 20 cm), sie imitieren in der Regel kleine Fische und wird meist unter der Wasseroberfläche angeboten. Nymphen werden nur unter Wasser angeboten, sie imitieren zur Wasseroberfläche aufsteigende Insekten.

Hegenefischen

Als Hegene bezeichnet man eine Schnur (von Anglern Vorfach genannt), von der seitlich bis zu fünf kürzere, in der Höhe versetzte Schnüre abgehen. An diesen Seitenarmen befestigt man Nymphen (Köder in Fliegenlarvenform) oder andere kleine Kunstköder. Am Ende der Hegene befindet sich ein Senkblei oder ein weiterer Köder, beispielsweise ein Pilker. Es wird also mit mehreren Ködern gleichzeitig gefischt.

Es gibt verschiedene Arten, mit der Hegene zu fischen. Bei der gebräuchlichsten Methode wird die Hegene mit der Rute langsam angehoben und dann schnell wieder abgesenkt. Durch die Bewegung soll der Fisch angelockt werden. Bei der Schwimmermethode wird die Hegene unter eine Schwimmer/Posenmontage montiert, die Köder treiben somit in verschiedenen Höhen im Wasser und erhöhen die Wahrscheinlichkeit dass ein Fisch anbeißt. Beim Fang von Raubfischen, die im Oberwasser räubern (Barsche, Rapfen), wird die Hegene mit einem schlanken Pilker über weite Distanzen geworfen und kurz nach dem Auftreffen auf der Wasseroberfläche schnell eingeholt.

Diese Art des Angelns wurde vermutlich in der Schweiz entwickelt, wo es zahlreiche Spezialisten für das Binden einer fängigen Hegene gibt. Während man in der Alpenregion Felchen/Maränen mit dieser Methode überlistet, wird sie im norddeutschen Raum oft auf Barsch eingesetzt. Dort ist allerdings die Zahl der erlaubten Köder oft auf zwei bis drei begrenzt.

Karpfenangeln (Carpfishing)
Karpfenangeln ist der spezialisierte Fang von Karpfen (engl. Carp).

Der meist benutzte Köder ist der so genannte Boilie, eine gekochte Teigkugel, welche in verschiedenen Geschmacksrichtungen erhältlich ist, zum Beispiel in Erdbeer, Banane, Scopex und Birdfood. Aber auch Mais, Tigernüsse, Erdnüsse und gekochte Kartoffeln sind beliebte und mehr oder weniger gute Köder. Üblich ist, die gefangenen Fische nicht zu töten, sondern sie nach schonendem Wiegen und Vermessen zu fotografieren und wieder in ihr Element zu entlassen. Diese Methode wird als "Fangen und Freilassen" oder "Catch and Release" bezeichnet und ist in der Bundesrepublik Deutschland aus Tierschutzgründen untersagt. Damit sich die Tiere nicht verletzen, werden besondere Methoden angewandt. So kommen zum Beispiel fischhautschonende Keschernetze, Abhakmatten und besondere Hakenmontagen (zum Beispiel Haken ohne Widerhaken) zum Einsatz. Dennoch stehen die Fische durch das Drillen und Landen mit dem Kescher unter erheblichem Stress.

Eine Besonderheit ergibt sich durch den langwierigen Ansitz. Oft verbringt der Karpfenangler mehrere Tage und Nächte am Wasser damit, auf einen Biss zu warten. Um Bisse in der Nacht nicht zu versäumen, gibt es so genannte elektronische Bissanzeiger, welche bei einem Biss einen mehr oder weniger lauten Ton erzeugen.

Meeresfischen

In Nordeuropa werden auf hoher See u. a. Dorsch, Köhler (auch Seelachs genannt) und Makrele geangelt. In Küstennähe sind je nach Saison auch Hering, Meerforelle, Scholle, Aal und Hornhecht zu beangeln.

Das Angeln auf dem Meer wird zumeist über einen gecharterten Kutter betrieben. Die größte Kutterflotte Deutschlands liegt in Heiligenhafen an der Ostsee. Der Hauptzielfisch in der Ostsee ist der Dorsch.

Gefangen werden die Dorsche vom Kutter entweder durch künstliche Köder wie Pilker und oder Jigs. Oder an längeren Ruten durch Naturköder wie Watt- und oder Seeringelwürmer.

Bei dem Pilkangeln werden, nachdem der Kutter das Zielgebiet erreicht hat, die Köder durch Öffnen der Rolle zu Grund gelassen. Einige wenige Kurbelumdrehungen ziehen den Köder über den Grund. Durch das Anheben und Senken der Rute wird dem Köder Leben eingehaucht. Die taumelnden Bewegungen beim Absinken des Köders verleiten den Fisch zum Biss.

In den Sommermonaten Juli und August können auf der Nordsee vorrangig Makrelen gefangen werden. Die Ortung der Fischschwärme erfolgt durch das gezielte Anfahren von Möwenschwärmen. Das Beangeln von Makrelen erfordert ein Paternostersystem, an dem 3 bis 5 Haken untereinander geknotet werden. Ansonsten werden ebenfalls Pilkbewegungen zur Köderführung angewandt.

Hochseeangeln, Trophäenangeln (Big Game Fishing)

Als körperlich herausfordernder Sport, bzw. zur Trophäenjagd wird das Angeln von großen Hochseefischen wie Hai, Marlin und Schwertfisch betrieben. Man angelt nach dem Prinzip des Schleppangelns von seetüchtigen Motorbooten, ausschließlich mit ortskundigen Skippern und einheimischen Hilfskräften - was schon deshalb unabdingbar ist, weil die beangelten Fische 100 Kilogramm schwer und noch erheblich schwerer sein können. Neben der Trophäe (der gefangene Fisch wird präpariert) ist Hauptziel dieser Angelform, möglichst große Fische mit möglichst schwachen Schnüren zu angeln, was zu stundenlangem Drill führen kann. Diese Art des Angelns, insbesondere in Wettbewerben, ist nach deutschem Recht verboten. Inwieweit das Hochseeangeln Anteil am sinkenden Bestand der beangelten Fischarten hat, ist umstritten.

Immer populärer unter Big Game-Anglern wird das sogenannte "catch and release", bei dem der Fisch gefangen, bis zum Boot gedrillt, fotografiert und wieder freigelassen wird. Auch diese Art der Fischerei wird oft als Tierquälerei angesehen, schont aber zumindest die Fischbestände.

Reviere sind unter anderem die Karibik, die Kap Verden und die Malediven. Seit einigen Jahren zählt auch die kleine Insel Ascension im Atlantik zu den Top-Revieren. Das Problem ist die Anreise, welche nur mit der RAF ab Brize Norten Military Airport möglich ist.

Nachtangeln

Als Nachtangeln bezeichnet man jegliches Fischen zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Als Hilfsmittel dienen dabei Stirnlampe, elektronische Bissanzeiger und Elektro- oder Knicklichtposen. Auch die klassische Aalglocke kommt dabei häufig zum Einsatz. Geangelt wird auf alle nachtaktiven Fischarten, vor allem aber auf Aal, Zander und Karpfen. Besonders große, erfahrene Fische dieser Arten werden nachts erbeutet.

Schleppfischen

Als Schleppfischen, Trolling oder auch Schleppangeln bezeichnet man das Angeln mit einer Angelrute in einem fahrenden Boot (Motor- oder Muskelbetrieben), wobei der nachgeschleppte Köder durch die Geschwindigkeit des Bootes in Bewegung gerät. Auf diese Art werden vorzugsweise Raubfische geangelt .

Spinnfischen

Spinnfischen, auch Spinnen genannt (aus dem Englischen to spin - sinngemäß drehen, wirbeln, kreiseln) ist eine Art des Angelns, bei der überwiegend Kunstköder wie Blinker, Wobbler, Weichplastikköder (Twister und Shads) oder eben Spinner eingesetzt werden. Vibrationen und optische Reize beim Einholen der Köder verleiten Raubfische anzubeißen. Spinnfischen wird vom Boot oder vom Ufer aus praktiziert. Es ist eine Kunst für sich den Köder richtig zu führen, ob man kurze Stops einlegt oder einfach schnell einholt. Bei dieser Methode wird in aller Regel nicht lange an einem Platz verharrt, sondern das Gewässer wird nach beisswillligen Fischen abgesucht.

Stippfischen

Das Stippfischen ist eine Angeltechnik, bei der eine Rute ohne Rolle benutzt wird.

Die Schnur wird an der Spitze montiert und sollte nicht länger als die Rute selbst sein. Die Rute kann eine Länge von 3 m bis 16,5 m haben. Diese Methode wird hauptsächlich zum Fang von Weißfischen benutzt.

Um den Biss eines Fisches deutlich zu erkennen, werden hier feine Schwimmer (auch Posen genannt) als Bissanzeiger eingesetzt.

Des Weiteren ist das Angeln mit verkürzter Schnur eine weitere beliebte Variante des Stippfischens. Die Schnur ist am oberen Ende einer 9 bis zu 16 Meter langen Rute montiert, reicht allerdings nur bis zum 4. oder 5. Teil der meist steckbaren Kopfrute. Durch die kürzere Schnur, meistens 1 m mehr als der Gewässergrund, wird ein genaueres Führen des Köders erzielt, da man auf einer Entfernung von 9 bis 13 Metern direkt unter der Rutenspitze angeln kann. Um die Fluchten des gehakten Fisches abzufangen, ist dazu meist ein Gummizug in die oberen 2-3 Teile eingezogen. Dieser übernimmt im Drill die Funktion eines Puffers, ähnlich der Bremse beim Angeln mit der Stationär-Rolle.

Eisangeln

Unter Eisangeln versteht man das Angeln im Winter auf zugeforenen Gewässern. Dazu wird mittels eines Eisbohrers oder einer Kettensäge ein Loch in das tragende Eis gebohrt oder gesägt und dann entweder nur mit Schnur oder einer kurzen Rute geangelt. Neben natürlichen Ködern, wie Wurm, Köderfisch oder Fischfetzen, wird beim Eisangeln auch häufig mit der Mormyschka gefischt.

22 November 2006

Schonzeiten und Mindestmaße in Schleswig Hollstein

regionale Bestimmungen können hiervon abweichen.

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal: - 35 cm
Äsche: - 35 cm
Bachneunauge ganzjährig
Finte - 30 cm
Flussneunauge ganzjährig
Hecht: - 40 cm
Lachs 01.07. bis 31.03. 60 cm
Meerforelle 01.07. bis 31.03. 40 cm
Quappe ganzjährig
Rapfen - 50 cm
Stör ganzjährig
Wels: - 70 cm
Zander: - 35 cm
Zährte ganzjährig

Alle hier gemachten Angaben wurden mit besonderer Sorgfalt recherchiert. Trotzdem kann hier keine Garantie für die Angaben übernommen werden. Letztendlich müssen sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen am Angelgewässer kundig machen, bevor sie die Angel auslegen.

Schonzeiten und Mindestmaße in Thüringen

regionale Bestimmungen können hiervon abweichen.

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal: - 45 cm
Aland ganzjährig
Äsche: 15.02. bis 30.04. 30 cm
Bachforelle: 15.10. bis 30.04. 25 cm
Bachsaibling: 15.10. bis 15.02. 25 cm
Bachneunauge ganzjährig
Bachschmerle ganzjährig
Barbe ganzjährig
Barsch ganzjährig
Bitterling ganzjährig
Brachse ganzjährig
Elritze ganzjährig
Döbel 15.03. bis 31.05. 25 cm
Hasel 15.03. bis 15.05. 20 cm
Hecht: 15.02. bis 30.04. 45 cm
Karpfen: 15.03. bis 31.05. 35 cm
Meerforelle ganzjährig
Moderlieschen ganzjährig
Nase ganzjährig
Quappe ganzjährig
Rapfen ganzjährig
Rotauge - 15 cm
Rotfeder 15.03. bis 31.05. 25 cm
Schleie: 15.03. bis 31.05. 25 cm
Schneider ganzjährig
Steinbeißer ganzjährig
Stör ganzjährig
Wels: - 50 cm
Zander: 15.03. bis 31.05. 45 cm
Zährte ganzjährig
Zope ganzjährig

Alle hier gemachten Angaben wurden mit besonderer Sorgfalt recherchiert. Trotzdem kann hier keine Garantie für die Angaben übernommen werden. Letztendlich müssen sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen am Angelgewässer kundig machen, bevor sie die Angel auslegen.

Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen

regionale Bestimmungen können hiervon abweichen.

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal: - 40 cm
Äsche: 01.01. bis 15.06. 30 cm
Aland: - 20 cm
Bachforelle: 01.10. bis 30.04. 30 cm
Bachsaibling: 01.10. bis 30.04. 30 cm
Barbe: 15.04. bis 30.06. 50 cm
Bitterling ganzjährig
Döbel - 25 cm
Hecht: 01.02. bis 30.04. 50 cm
Karausche 01.02. bis 30.06. 15 cm
Karpfen: - 35 cm
Graskarpfen - 60 cm
Lachs: 01.10. bis 30.04. 50 cm
Meerforelle 01.10. bis 30.04 60 cm
Nase ganzjährig
Quappe ganzjährig
Rapfen 01.01. bis 31.05. 40 cm
Rotfeder - 20 cm
Schlammpeitzger ganzjährig
Schleie: - 25 cm
Schneider ganzjährig
Stör ganzjährig
Seeforelle: 01.09. bis 31.03. 60 cm
Wels: 01.02. bis 30.06. 60 cm
Zander: 01.02. bis 30.05. 50 cm
Zährte ganzjährig
Zope ganzjährig
Regenbogenforelle: 01.10. bis 31.03. 25 cm

Alle hier gemachten Angaben wurden mit besonderer Sorgfalt recherchiert. Trotzdem kann hier keine Garantie für die Angaben übernommen werden. Letztendlich müssen sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen am Angelgewässer kundig machen, bevor sie die Angel auslegen.

Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen-Anhalt

regionale Bestimmungen können hiervon abweichen.

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal: - 45 cm
Äsche: 01.12. bis 15.05. 30 cm
Aland: 01.04. bis 31.05. 25 cm
Bachforelle: 15.09. bis 31.03. 25 cm
Barbe: - 45 cm
Bitterling ganzjährig
Döbel - 30 cm
Hecht: 15.02. bis 30.04. 50 cm
Lachs 01.10. bis 31.03. 50 cm
Nase ganzjährig
Quappe: - 30 cm
Rapfen - 40 cm
Schleie: - 25 cm
Schlammpeitzger ganzjährig
Schneider ganzjährig
Stör ganzjährig
Wels: 15.02. bis 30.06. 50 cm
Zährte - 30 cm
Zander: 15.02. bis 31.05. 45 cm
Zope - 25 cm
Regenbogenforelle: 15.09. bis 31.03. 25 cm

Alle hier gemachten Angaben wurden mit besonderer Sorgfalt recherchiert. Trotzdem kann hier keine Garantie für die Angaben übernommen werden. Letztendlich müssen sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen am Angelgewässer kundig machen, bevor sie die Angel auslegen.

Schonzeiten und Mindestmaße in Saarland

regionale Bestimmungen können hiervon abweichen.

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal: - 50 cm
Äsche: 01.03. bis 30.04. 30 cm
Bachforelle: 01.10. bis 31.03. 25 cm
Bachneunauge ganzjährig
Bachschmerle ganzjährig
Bitterling ganzjährig
Elritze ganzjährig
Hecht: 15.02. bis 30.04. 50 cm
Karpfen: - 35 cm
Moderlieschen ganzjährig
Nase: 15.03. bis 15.06. 35 cm
Quappe ganzjährig
Schleie: - 26 cm
Schneider ganzjährig
Steinbeisser ganzjährig
Stör ganzjährig
Wels: - 30 cm
Zander: 01.04. bis 31.05. 45 cm

Alle hier gemachten Angaben wurden mit besonderer Sorgfalt recherchiert. Trotzdem kann hier keine Garantie für die Angaben übernommen werden. Letztendlich müssen sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen am Angelgewässer kundig machen, bevor sie die Angel auslegen.

Schonzeiten und Mindestmaße in Rheinland Pfalz

regionale Bestimmungen können hiervon abweichen.

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal: - 40 cm#Aland ganzjährig
Äsche: 15.02. bis 30.04. 30 cm
Bachforelle: 15.10. bis 15.03. 25 cm
Bachneunauge ganzjährig
Bitterling ganzjährig
Barbe: 01.05. bis 15.06. 35 cm
Blaufelchen - 25 cm
Elritze ganzjährig
Flunder ganzjährig
Hecht: 01.02. bis 15.04. 50 cm
Karpfen: - 35 cm
Karausche ganzjährig
Lachs ganzjährig
Meerforelle ganzjährig
Moderlieschen ganzjährig
Nase: 15.03. bis 31.04. 20 cm
Quappe ganzjährig
Rotfeder & Rotauge - 15 cm
Schlammpeitzger ganzjährig
Schleie: - 25 cm
Schneider ganzjährig
Seeforelle: 15.10. bis 15.03. 60 cm
Steinbeißer ganzjährig
Stör ganzjährig
Wels: - 60 cm
Zander: 01.04. bis 31.05. 45 cm
Regenbogenforelle: 15.10. bis 15.03. 20 cm

Alle hier gemachten Angaben wurden mit besonderer Sorgfalt recherchiert. Trotzdem kann hier keine Garantie für die Angaben übernommen werden. Letztendlich müssen sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen am Angelgewässer kundig machen, bevor sie die Angel auslegen.

Schonzeiten und Mindestmaße in Niedersachsen

regionale Bestimmungen können hiervon abweichen.

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal: - 35 cm
Äsche: 01.03. bis 15.05. 30 cm
Barbe: - 35 cm
Hecht: 01.02. bis 15.04. 40 cm
Lachs 15.10. bis 15.03. 50 cm
Meerforelle 15.10. bis 15.02. 40 cm
Nase ganzjährig
Quappe: - 35 cm
Rapfen - 40 cm
Wels: - 50 cm
Zander: 15.03. bis 30.04. 35 cm
Regenbogenforelle: - 25 cm

Alle hier gemachten Angaben wurden mit besonderer Sorgfalt recherchiert. Trotzdem kann hier keine Garantie für die Angaben übernommen werden. Letztendlich müssen sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen am Angelgewässer kundig machen, bevor sie die Angel auslegen.

Schonzeiten und Mindestmaße in Hessen

regionale Bestimmungen können hiervon abweichen.

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal: - 40 cm
Aland ganzjährig
Äsche: 01.03. bis 15.05. 30 cm
Bachforelle: 15.10. bis 31.03. 25 cm
Bachneunauge ganzjährig
Bachschmerle 15.04. bis 31.05. 30 cm
Barbe: 01.05. bis 15.06. 38 cm
Bitterling ganzjährig
Elritze ganzjährig
Hecht: 01.02. bis 15.04. 50 cm
Karpfen: - 50 cm
Karausche ganzjährig
Lachs ganzjährig
Meerforelle ganzjährig
Nase: 15.03. bis 30.04. 25 cm
Quappe ganzjährig
Rotfeder 15.03. bis 31.05. 22 cm
Schlammpeitzger ganzjährig
Schleie: 01.05. bis 30.06. 26 cm
Schneider ganzjährig
Steinbeißer ganzjährig
Stichling ganzjährig
Stör ganzjährig
Wels: 15.05. bis 15.07. 60 cm
Zander: 15.03. bis 31.05. 45 cm
Regenbogenforelle: - 22 cm

Alle hier gemachten Angaben wurden mit besonderer Sorgfalt recherchiert. Trotzdem kann hier keine Garantie für die Angaben übernommen werden. Letztendlich müssen sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen am Angelgewässer kundig machen, bevor sie die Angel auslegen.

Schonzeiten und Mindestmaße in Hamburg

regionale Bestimmungen können hiervon abweichen.

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Ganzjährig geschützte Fischarten
Aal: - 35 cm
Äsche: 01.01. bis 15.05. 35 cm
Bachneunauge ganzjährig
Barbe ganzjährig
Bitterling ganzjährig
Bachforelle: 15.10. bis 15.02. 30 cm
Meerforelle 15.10 bis 15.02 35 cm
Döbel - 25 cm
Elritze ganzjährig
Flunder - 20 cm
Hasel - 20 cm
Hecht: 01.01 bis 15.05 50 cm
Karpfen: - 35 cm (Lederkarpfen 30 cm)
Lachs - 35 cm
Quappe: - 35 cm
Rapfen - 40 cm
Schleie: - 25 cm
Stör ganzjährig
Wels ganzjährig
Zander: 01.01. bis 15.05. 40 cm
Zährte ganzjährig
Zope - 30 cm

Alle hier gemachten Angaben wurden mit besonderer Sorgfalt recherchiert. Trotzdem kann hier keine Garantie für die Angaben übernommen werden. Letztendlich müssen sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen am Angelgewässer kundig machen, bevor sie die Angel auslegen.

Schonzeiten und Mindestmaße in Baden Württemberg

regionale Bestimmungen können hiervon abweichen.

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal: - 40 cm
Äsche: 01.02. bis 30.04. 30 cm
Aland: 01.04. bis 31.05. 25 cm
Bachforelle: 20.10. bis 28.02. 28 cm
Barbe: 01.05. bis 15.06. 40 cm
Hecht: 15.02. bis 15.05. 50 cm
Karpfen: - 35 cm
Nase: 15.03. bis 31.05. 35 cm
Quappe: 01.11. bis 28.02. 30 cm
Renke 15.10. bis 10.01 30 cm
Schleie: 15.05. bis 30.06 25 cm
Seeforelle: 01.10. bis 28.02. 50 cm
Seesaibling: 01.10. bis 28.10. 25 cm
Zander: 01.04. bis 15.05. 45 cm

Alle hier gemachten Angaben wurden mit besonderer Sorgfalt recherchiert. Trotzdem kann hier keine Garantie für die Angaben übernommen werden. Letztendlich müssen sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen am Angelgewässer kundig machen, bevor sie die Angel auslegen.

Schonzeiten und Mindestmaße in Bremen

regionale Bestimmungen können hiervon abweichen.

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Ganzjährig geschützte Fischarten Bachneunauge Bitterling Elritze Rapfen Steinbeißer Stichling
Aal: - 35 cm
Äsche: 01.03. bis 15.05. 35 cm
Bachforelle: 15.10. bis 15.02. 30 cm
Barbe: - 40 cm
Döbel - 30 cm
Flunder - 25 cm
Hasel - 20 cm
Hecht: 01.02. bis 15.05. 50 cm
Lachs 15.10. bis 15.02. 50 cm
Meerforelle 15.10. bis 15.02 50 cm
Nase: - 30 cm
Rotfeder - 15 cm
Stör 01.01. bis 31.07. 100 cm
Wels: - 80 cm
Zander: 01.02. bis 15.05. 40 cm
Zope - 30 cm

Alle hier gemachten Angaben wurden mit besonderer Sorgfalt recherchiert. Trotzdem kann hier keine Garantie für die Angaben übernommen werden. Letztendlich müssen sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen am Angelgewässer kundig machen, bevor sie die Angel auslegen.

Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern

regionale Bestimmungen können hiervon abweichen.

Fischart Schonzeit von / bis Mindestmaß
Aal: - 40 cm
Äsche: 01.01. bis 30.04. 35 cm
Bachforelle: 01.10. bis 28.02. 26 cm
Bachsaibling: 01.10. bis 21.02. 20 cm
Barbe: 01.05. bis 14.06. 40 cm
Hecht: 15.02. bis 15.04. 50 cm
Nase: 01.03. bis 30.04. 35 cm
Quappe: - 30 cm
Schleie: - 26 cm
Seeforelle: 01.10. bis 28.02. 60 cm
Seesaibling: 01.10. bis 28.02. 35 cm
Wels: - 70 cm
Zander: 15.03. bis 30.04. 40 cm
Regenbogenforelle: 15.12. bis 15.04. 26 cm

Alle hier gemachten Angaben wurden mit besonderer Sorgfalt recherchiert. Trotzdem kann hier keine Garantie für die Angaben übernommen werden. Letztendlich müssen sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen am Angelgewässer kundig machen, bevor sie die Angel auslegen.

Mindestmasse und Schonzeiten in NRW

regionale Bestimmungen können hiervon abweichen.

Fischart Schonzeit von / bis Mindestmaß
Ganzjährig geschützte Fischarten
Aal: - 35 cm
Äsche: 01.03. bis 30.04. 30 cm
Aland: 01.04. bis 31.05. -
Bachforelle: 20.10. bis 15.03. 25 cm
Bachsaibling: 20.10. bis 15.03. 25 cm
Barbe: 15.05. bis 15.06. 35 cm
Edelkrebs(nicht Wollhandkrabbe) ganzjährig
Hecht: 15.02. bis 30.04. 45 cm
Karpfen: - 35 cm
Lachs ganzjährig
Nase: 01.03. bis 30.04. 25 cm
Quappe ganzjährig
Schleie: - 20 cm
Seeforelle: 20.10. bis 15.03. 50 cm
Seesaibling: 20.10. bis 15.03. 30 cm
Steinbeißer ganzjährig
Wels: - 50 cm
Zander: 01.04. bis 31.05. 40 cm
Regenbogenforelle: 20.10. bis 15.03.

Alle hier gemachten Angaben wurden mit besonderer Sorgfalt recherchiert. Trotzdem kann hier keine Garantie für die Angaben übernommen werden. Letztendlich müssen sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen am Angelgewässer kundig machen, bevor sie die Angel auslegen.

Mindestmaße und Schonzeiten in Mecklenburg-Vorpommern

regionale Bestimmungen können hiervon abweichen.

Fischart Schonzeit Mindestmaß

Aal keine 45 cm
Aalquappe keine 20 cm
Barsch keine 20 cm
Dorsch keine 35 cm
Finte Ganzjährig
Flunder keine 01.02. - 30.04. 25 cm
Flussneunauge Ganzjährig
Glattbutt 01.06. - 31.07. 30 cm
Hecht 20.03. - 15.05. 45 cm
Hering keine 16 cm
Kliesche keine 23 cm
Lachs 01.08. - 31.10. 60 cm
Maifisch Ganzjährig
Meeräsche keine 40 cm
Meerforelle 01.08. - 31.10. 45 cm
Meerneunauge Ganzjährig
Ostseeschnäpel 01.10. - 30.11. 40 cm
Scholle 01.02. - 30.04. 25 cm
Steinbutt 01.06. - 31.07. 30 cm
Stör Ganzjährig
Wittling keine 23 cm
Zährte Ganzjährig
Zander 20.04. - 31.05. 45 cm
Ziege Ganzjährig

Alle hier gemachten Angaben wurden mit besonderer Sorgfalt recherchiert. Trotzdem kann hier keine Garantie für die Angaben übernommen werden. Letztendlich müssen sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen am Angelgewässer kundig machen, bevor sie die Angel auslegen.

Mindestmaße und Schonzeiten in Brandenburg

regionale Bestimmungen können hiervon abweichen.

Fischart Schonzeit Mindestmaß

Aal keine 45 cm
Aland keine 30 cm
Äsche 1.12. - 31.5. 30 cm
Bachforelle 16.10. - 15.4. * 25 cm
Bachsaibling 16.10. - 15.4. * 25 cm
Barbe 1. 5 - 31.7. 40 cm
Döbel keine 30 cm
Hasel keine 15 cm
Hecht 1.2. - 31.3. 45 cm
Karpfen keine 35 cm
Kl. Maräne keine 15 cm
Quappe keine 30 cm
Rapfen 1.4. - 30. 6. 40 cm
Regenbogenforelle 16.10. - 15.4. * 25 cm
Schleie keine 25 cm
Wels 1.5. - 30.6. 75 cm
Zander 1.4. - 31.5. 45 cm
Zope 1. 3. - 31. 5. 20 cm

ganzjährig geschützt
jedem Falle schonend ins Gewässer
zurück zu setzen:

Binnenstint,
Bitterling,
Elritze,
Große Maräne,
Gründling,
Kleiner Stichling,
Lachs,
Meerforelle,
Moderlieschen,
Nase,
Ostgroppe,
Schlammpeitzger,
Schmerle,
Schneider,
Steinbeißer,
Westgroppe,
Zährte,
Ziege

Alle hier gemachten Angaben wurden mit besonderer Sorgfalt recherchiert. Trotzdem kann hier keine Garantie für die Angaben übernommen werden. Letztendlich müssen sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen am Angelgewässer kundig machen, bevor sie die Angel auslegen.

Mindestmaße und Schonzeiten in Berlin

regionale Bestimmungen können hiervon abweichen.

FischartSchonzeit Mindestmaß (cm)

Aal (Anguilla anguilla) keine 45
Aland (Leuciscus idus) keine 30
Atlantischer Stör (Acipenser sturio) ganzjährig -
Äsche (Thymallus thymallus) 1. Dezember bis 31. Mai 30
Bachforelle (Salmo trutta f. fario) 1. Oktober bis 30. April 30
Bachneunauge (Lampetra planeri) ganzjährig -
Bachsaibling (Salvelinus fontinalis) 1. Oktober bis 30. April 25
Barbe (Barbus barbus) 1. Mai bis 31.Juli 40
Bitterling (Rhodeus sericeus amarus) ganzjährig -
Döbel (Leuciscus cephalus) keine 30
Elritze (Phoxinus phoxinus) ganzjährig -
Finte (Alosa fallax) ganzjährig -
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) ganzjährig -
Flussstint (Osmerus eperlanus) 1. Februar bis 30. April -
Große Maräne (Coregonus nasus
und C. lavaretus) in Fließgewässern ganzjährig -
als Satzfisch eingebrachte Große Maräne
(Coregonus nasus und C. lavaretus) 1. Oktober bis 31. Dezember 30
Gründling (Gobio gobio) ganzjährig -
Hasel (Leuciscus leuciscus) keine 15
Hecht (Esox lucius) 1. Januar bis 30. April 45
[soweit mit der Handangel nachgestellt]
Karpfen (Cyprinus carpio ) keine 35
Kleine Maräne (Coregonus albula) keine 15
Lachs (Salmo salar) ganzjährig -
als Satzfisch eingebrachter
Lachs (Salmo salar) 1. Oktober bis 31. März 60
Maifisch (Alosa alosa) ganzjährig -
Meerforelle (Salmo trutta) ganzjährig -
als Satzfisch eingebrachte Meerforelle
(Salmo trutta) 1. Oktober bis 31. März 60
Meerneunauge (Petromyzon marinus) ganzjährig -
Moderlieschen (Leucaspius delineatus) ganzjährig -
Nase (Chondrostoma nasus) ganzjährig -
Ostgroppe (Cottus poecilopus) ganzjährig -
Quappe (Lota lota) keine 30
Rapfen (Aspius aspius) 1. April bis 30. Juni 40
Regenbogenforelle (Onchorhynchus mykiss) 1. Oktober bis 30. April 25
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) ganzjährig -
Schleie (Tinca tinca) keine 25
Schmerle (Neomacheilus barbatulus) ganzjährig -
Schneider (Alburnoides bipunctatus) ganzjährig -
Seeforelle (Salmo trutta f.lacustris) 1. Oktober bis 31. Mai 60
Steinbeißer (Cobitis taenia) ganzjährig -
Weißflossengründling (Gobio albipinnatus) ganzjährig -
Wels (Silurus glanis) keine 75
Westgroppe (Cottus gobio) ganzjährig -
Zander (Stizostedion lucioperca) 1. Januar bis 30. April 45
[soweit mit der Handangel nachgestellt]
Zährte (Vimba vimba) ganzjährig -
Ziege (Pelecus cultratus) ganzjährig -
Zope (Abramis ballerus) 1. März bis 31. Mai 20
Zwergstichling (Pungitius pungitius) ganzjährig -

Amerikanischer Flusskrebs
(Orconectes limosus Raf.) keine 8
Edelkrebs (Astacus astacus) ganzjährig -

Abgeplattete Teichmuschel
(Pseudanodonta complanata) ganzjährig -
Flache Teichmuschel (Anodonta anatina) ganzjährig -
Gemeine Teichmuschel (Anodonta cygnea) ganzjährig -
Große Flussperlmuschel (Unio tumidus) ganzjährig -
Kleine Fluss- oder Bachmuschel
(Unio crassus) ganzjährig -
Malermuschel (Unio pictorum) ganzjährig -


Fische ohne Mindestmaße und Schonzeiten

Fischart Schonzeit Mindestmaß (cm)

Flussbarsch (Perca fluviatilis) keine keine
Binnenstint (Osmerus eperlanus f. spirinchus) keine keine
Blei (Abramis brama) keine keine
Dreistacheliger Stichling (Gasterosteus aculeatus) keine keine
Flunder (Platichthys flesus) keine keine
Giebel (Carassius auratus gibelio) keine keine
Goldfisch (Carassius auratus auratus) keine keine
Graskarpfen (Ctenopharyngodon idella) keine keine
Güster (Blicca björkna) keine keine
Karausche (Carassius carassius) keine keine
Kaulbarsch (Gymnocephalus cernuus) keine keine
Marmorkarpfen (Aristichthys nobilis) keine keine
Plötze (Rutilus rutilus) keine keine
Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus) keine keine
Schwarzer Zwergwels (Ictalurus melas) keine keine
Silberkarpfen (Hypophthalmichthys molitrix) keine keine
Sonnenbarsch (Lepomis gibbosus) keine keine
Ukelei (Alburnus alburnus) keine keine
Zwergwels (Ictalurus nebulosus) keine keine

Alle hier gemachten Angaben wurden mit besonderer Sorgfalt recherchiert. Trotzdem kann hier keine Garantie für die Angaben übernommen werden. Letztendlich müssen sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen am Angelgewässer kundig machen, bevor sie die Angel auslegen.